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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.06.2013 - II-11 WF 86/13   

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https://dejure.org/2013,14819
OLG Hamm, 07.06.2013 - II-11 WF 86/13 (https://dejure.org/2013,14819)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.2013 - II-11 WF 86/13 (https://dejure.org/2013,14819)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 2013 - II-11 WF 86/13 (https://dejure.org/2013,14819)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Befangenheit eines Richters bei schweren Verfahrensverstößen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Befangenheit eines Richters bei schweren Verfahrensverstößen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen wiederholter Nichtbeachtung eines schriftsätzlich vorgetragenen Sachverhalts sowie Rechtsansichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 6 FamFG, 43 ZPO
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen wiederholter Nichtbeachtung schriftsätzlich vorgetragenen Sachverhalts und Rechtsansichten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wesentlichen Vortrag nicht berücksichtigt: Richter befangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Richterablehnung kommt in Betracht, wenn er sich mit wesentlichen Einwendungen nicht auch nur ansatzweise auseinandergesetzt hat

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wesentlichen Parteivortrag nicht berücksichtigt: Richter befangen! (IBR 2013, 1217)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1425
  • FamRZ 2014, 324
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2013 - 11 WF 86/13
    Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133; BVerfGE 60, 175; 64, 135; 65, 227).

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133; BVerfGE 47, 182).

  • OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 15 W 14/06

    Besorgnis der Befangehnheit bei fehlendem Eingehen auf wesentliche Einwendungen -

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2013 - 11 WF 86/13
    Hierbei ist nicht auf eine möglicherweise lediglich subjektive Sichtweise des Beteiligten abzustellen, sondern auf die Perspektive des Ablehnenden "bei vernünftiger Betrachtung" (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 15 W 14/06 - OLGR 2007, 958; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 42 Rdn. 9).

    Insofern kann sich ein Ablehnungsgrund auch aus einer Gesamtschau des Verhaltens des abgelehnten Richters aus der Perspektive des ablehnenden Beteiligten ergeben, insbesondere, wenn der Eindruck entstanden ist, das Gericht nehme wesentliche Einwendungen des Beteiligten nicht oder nicht ausreichend zur Kenntnis (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 15 W 14/06 - OLGR 2007, 958; OLG Hamm, Beschluss vom 31. Mai 1977 - 1 W 6/77 - VersR 1978, 646; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 42 Rdn. 24).

  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2013 - 11 WF 86/13
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (vgl. allgemein BGH, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11 - NJW 2012, 1890).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2013 - 11 WF 86/13
    Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133; BVerfGE 60, 175; 64, 135; 65, 227).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2013 - 11 WF 86/13
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. etwa BVerfGE 84, 188 m.w.N.).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2013 - 11 WF 86/13
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133; BVerfGE 47, 182).
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2013 - 11 WF 86/13
    Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133; BVerfGE 60, 175; 64, 135; 65, 227).
  • KG, 08.06.2006 - 15 W 31/06

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen nachträglicher Änderung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2013 - 11 WF 86/13
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist indessen dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus der Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 22. November 2012 - 10 W 67/12 - Magazindienst 2013, 107; Beschluss vom 08.06.2006 - 5 W 31/06 - NJW-RR 2006, 1577).
  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2013 - 11 WF 86/13
    Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133; BVerfGE 60, 175; 64, 135; 65, 227).
  • BGH, 18.04.1980 - RiZ(R) 1/80

    Dienstliche Äußerung zu Ablehnungsgesuch als richterliche Tätigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2013 - 11 WF 86/13
    Inhalt und Umfang der dienstlichen Äußerung sollen sich allerdings nach dem jeweils geltend gemachten Ablehnungsgrund richten, denn die dienstliche Äußerung gem. § 44 Abs. 3 ZPO dient vielmehr gerade als Grundlage für die Entscheidung im Ablehnungsverfahren (vgl. BGH, Urteil vom 18.04.1980 - RiZ [R] 1/80 - BGHZ 77, 70).
  • RG, 04.04.1914 - I 3/14

    Feststellungsurteil. Rechtskraft. Verjährung. Schadensersatz

  • AG Beckum, 09.04.2013 - 6 F 43/12

    Richter, Befangenheit, Fehlerkontrolle

  • KG, 22.11.2012 - 10 W 67/12

    Richterablehnung wegen Verfahrensgestaltung oder Rechtsauffassung

  • OLG Hamm, 31.05.1977 - 1 W 6/77
  • OLG Hamm, 23.01.2018 - 2 WF 225/17

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Übergehens eines

    Entscheidend ist allein, ob aus der Sicht des Ablehnenden genügend objektive Anhaltspunkte vorliegen, die nach Meinung eines ruhig und vernünftig denkenden Beteiligten Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 7.6.2013 - 11 WF 86/13 - FamRZ 2014, 324, 325; Zöller-Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 42 Rn. 9 m. w. N.).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist jedoch dann geboten, wenn sich die Gestaltung des Verfahrens so weit von den anerkannten rechtlichen Grundsätzen entfernt, dass sie aus der Sicht eines Beteiligten nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erweckt (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 7.6.2013, a. a. O.; KG Berlin, Beschluss v. 15.6.2001 - 28 W 22/11 - MDR 2001, 1435; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 3.2.2010 - 9 WF 17/10 -, abgedr.

  • KG, 25.04.2022 - 2 U 69/19

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund der Ablehnung eines

    Denn nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10 - Rn. 11, NJW-RR 2012, 61; BGH, Beschluss vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10 - Rn. 17, NJW 2011, 1358, jeweils m. w. N.) sowie der nahezu einhelligen Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum (OLG München, Beschluss vom 17. Juli 2009 - 1 W 1735/09 -, OLGR 2009, 875; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 5 W 155/03 - OLGR 2003, 362; Musielak/Voit/Heinrich, a. a. O., § 44 Rn. 9 m. w. N.; a. A. offenbar OLG Hamm, Beschluss vom 7. Juni 2013 - 11 WF 86/13, MDR 2013, 1525; E. Schneider; NJW 2008, 491 [492]) dient die nach § 44 Abs. 3 ZPO vorgesehene dienstliche Äußerung allein der Tatsachenfeststellung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2019 - 3d A 1533/15

    Rechtsschutz gegen eine Disziplinarverfügung wegen eines Dienstvergehens in Form

    vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07.06.2013 - II-11 WF 86/13 -, juris Rn. 8.
  • OLG Dresden, 10.09.2020 - 4 W 578/20
    Da die Befangenheitsablehnung grundsätzlich kein Instrument zur Fehler- und Verfahrenskontrolle ist (BGH, Beschluss vom 14.05.2002 - XI ZR 388/01; OLG Hamm, Beschluss vom 07.06.2013 - II 11 WF 86/13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.09.2013 - 17 W 16/13, jeweils nach juris) können objektiv fehlerhafte Entscheidungen oder Verfahrensverstöße für sich genommen nicht zu einer begründeten Besorgnis der Befangenheit führen, sondern nur dann, wenn sie auf Willkür beruhen, oder wenn die ablehnende Partei darlegt oder sonst objektive Gründe dafür sprechen, dass die Fehlerhaftigkeit gerade auf der Voreingenommenheit des Richters gegenüber der ablehnenden Partei beruht (BGH, Beschluss vom 12.10.2011 - V ZR 8/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.06.2016 - 4 W 22/16, jeweils nach juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 01.07.2019 - 1 W 15/19 - juris, Rz. 12 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.04.2018 - 7 ZB 17.605

    Ablehnung von Richtern (hier im Prüfungsrechtsstreit)

    Ob diesbezügliche Ausführungen dann veranlasst sind, wenn das Ablehnungsgesuch darauf gestützt wird, der als befangen bezeichnete Richter habe in dem Rechtsstreit, in dem ein solcher Antrag gestellt wird, Vorbringen des Ablehnenden nicht zur Kenntnis genommen bzw. sich damit nicht auseinandergesetzt (so OLG Hamm, B.v. 7.6.2013 - II-11 WF 86/13, 11 WF 86/13 - MDR 2013, 1425/1427), erscheint im Hinblick auf die Funktion von Stellungnahmen nach § 44 Abs. 3 ZPO zweifelhaft, kann aber letztlich dahinstehen, da eine solche Konstellation hier nicht inmitten steht.
  • AG Lüdenscheid, 16.01.2018 - 5 F 194/16
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist indessen dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus der Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07. Juni 2013 - II-11 WF 86/13 -, Rn. 9).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.04.2013 - II-2 WF 51/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16659
OLG Hamm, 19.04.2013 - II-2 WF 51/13 (https://dejure.org/2013,16659)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.04.2013 - II-2 WF 51/13 (https://dejure.org/2013,16659)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. April 2013 - II-2 WF 51/13 (https://dejure.org/2013,16659)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anspruch des Kindes gegen das Jugendamt als Beistand auf Rechnungslegung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Anspruch des Kindes gegen das Jugendamt als Beistand auf Rechnungslegung

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Vorschriften über die Aufsicht des Familiengerichts und die Rechnungslegung auf die Beistandschaft gem. § 1716 S. 2 BGB

  • rechtsportal.de

    Pflicht des als Beistand bestellten Jugendamts zur Rechnungslegung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Auskunftspflicht des Jugendamtes über die Führung der Beistandschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 324
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 30.01.2001 - 15 WF 15/01

    Prozesskostenhilfe; Beistandschaft ; Jugendamt ; Auskunftspflicht;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2013 - 2 WF 51/13
    Damit besteht kein Anspruch des Kindes oder seiner gesetzlichen Vertreterin gegen den Beistand auf Rechnungslegung (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30.01.2001 - 15 WF 15/01 - JAmt 2001, 301; OLG Hamm, Beschluss vom 20.05.1999 - 15 W 87/99 - NJW-RR 2000, 147; BayObLG, Beschluss vom 20.08.1999 - 1Z BR 110/99; vgl. auch LG Essen, Beschluss vom 18.01.1999 - 7 T 6/99 - NJWE-FER 1999, 124).

    Ob sich damit auch eine entsprechende Auskunftspflicht des Beistandes aus einer entsprechenden Anwendung der Vorschriften des Auftragsrechts nach § 667 BGB ergibt (vgl. verneinend: OLG Celle, Beschluss vom 30.01.2001 - 15 WF 15/01 - JAmt 2001, 301; bejahend: Rauscher, in: Staudinger, BGB - Neubearbeitung 2006, § 1715 Rn. 18) oder eine solche deswegen ausscheidet, weil es sich bei der Beistandschaft um eine Aufgabe der Jugendhilfe gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 11 SGB VIII handelt (vgl. OLG München: Beschluss vom 22.06.2010 - 33 Wx 33/10), kann dahinstehen.

  • OLG Saarbrücken, 21.02.2011 - 6 WF 140/10

    Verfahrenskostenhilfe: Aufhebung einer erst im Nachhinein getroffenen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2013 - 2 WF 51/13
    Eine Rechtsverfolgung ist dann mutwillig, wenn ein verständiger, nicht hilfsbedürftiger Beteiligter seine Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.01.2011 - II-10 WF 201/10 - FamRZ 2011, 1157).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2001 - 12 E 489/01

    Anforderungen an die Rechtswegeröffnung; Jugendamt als Beistand des

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2013 - 2 WF 51/13
    Dabei kann zunächst dahinstehen, ob das Familiengericht oder die allgemeine Prozessabteilung des Amtsgerichts zur Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch berufen sein könnte (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 28.09.2011 - 12 E 489/01 - FamRZ 2002, 833).
  • BayObLG, 20.08.1999 - 1Z BR 110/99

    Schlussrechnung des Jugendamts nach der Umwandlung von Amtspflegschaften in

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2013 - 2 WF 51/13
    Damit besteht kein Anspruch des Kindes oder seiner gesetzlichen Vertreterin gegen den Beistand auf Rechnungslegung (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30.01.2001 - 15 WF 15/01 - JAmt 2001, 301; OLG Hamm, Beschluss vom 20.05.1999 - 15 W 87/99 - NJW-RR 2000, 147; BayObLG, Beschluss vom 20.08.1999 - 1Z BR 110/99; vgl. auch LG Essen, Beschluss vom 18.01.1999 - 7 T 6/99 - NJWE-FER 1999, 124).
  • OLG Hamm, 19.01.2011 - 10 WF 201/10

    Mutwilligkeit einer Rechtsverfolgung im Prozesskostenhilfeverfahren bei

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2013 - 2 WF 51/13
    Eine Rechtsverfolgung ist dann mutwillig, wenn ein verständiger, nicht hilfsbedürftiger Beteiligter seine Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.01.2011 - II-10 WF 201/10 - FamRZ 2011, 1157).
  • OLG München, 22.06.2010 - 33 Wx 33/10

    Vereinsbeistandschaft: Vergütungspflicht des bayerischen Justizfiskus nach

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2013 - 2 WF 51/13
    Ob sich damit auch eine entsprechende Auskunftspflicht des Beistandes aus einer entsprechenden Anwendung der Vorschriften des Auftragsrechts nach § 667 BGB ergibt (vgl. verneinend: OLG Celle, Beschluss vom 30.01.2001 - 15 WF 15/01 - JAmt 2001, 301; bejahend: Rauscher, in: Staudinger, BGB - Neubearbeitung 2006, § 1715 Rn. 18) oder eine solche deswegen ausscheidet, weil es sich bei der Beistandschaft um eine Aufgabe der Jugendhilfe gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 11 SGB VIII handelt (vgl. OLG München: Beschluss vom 22.06.2010 - 33 Wx 33/10), kann dahinstehen.
  • OLG Hamm, 20.05.1999 - 15 W 87/99
    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2013 - 2 WF 51/13
    Damit besteht kein Anspruch des Kindes oder seiner gesetzlichen Vertreterin gegen den Beistand auf Rechnungslegung (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30.01.2001 - 15 WF 15/01 - JAmt 2001, 301; OLG Hamm, Beschluss vom 20.05.1999 - 15 W 87/99 - NJW-RR 2000, 147; BayObLG, Beschluss vom 20.08.1999 - 1Z BR 110/99; vgl. auch LG Essen, Beschluss vom 18.01.1999 - 7 T 6/99 - NJWE-FER 1999, 124).
  • LG Essen, 18.01.1999 - 7 T 6/99
    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2013 - 2 WF 51/13
    Damit besteht kein Anspruch des Kindes oder seiner gesetzlichen Vertreterin gegen den Beistand auf Rechnungslegung (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30.01.2001 - 15 WF 15/01 - JAmt 2001, 301; OLG Hamm, Beschluss vom 20.05.1999 - 15 W 87/99 - NJW-RR 2000, 147; BayObLG, Beschluss vom 20.08.1999 - 1Z BR 110/99; vgl. auch LG Essen, Beschluss vom 18.01.1999 - 7 T 6/99 - NJWE-FER 1999, 124).
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